Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7.3.2014

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 7.3.14 einen Bescheid herausgegeben, in dem klargestellt wird:

 

Ein Heranziehen von Hilfspersonen ist zulässig, sofern sich diese an die Anordnungen des Tierarztes halten. Sie stehen unter dessen ständiger Aufsicht.

 

“Der Begriff „ständige Aufsicht“ ist im Tierärztegesetz nicht näher definiert und daher richtet sich die Kontinuität und räumliche Nahebeziehung der Aufsichtsausübung nach den Regeln der tierärztlichen Kunst und muss den Umständen des Einzelfalles (Gefahrenpotenzial, Kenntnisstand und Zuverlässigkeit der Hilfsperson etc.) angepasst werden.

 

Ständige Aufsicht bedeutet nicht, dass der Tierarzt/die Tierärztin permanent körperlich anwesend oder räumlich nahe sein muss bzw. in jedem Fall jederzeit in der Lage sein muss, unmittelbar physisch einzugreifen. Die erforderliche Intensität der Aufsicht kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern ist differenziert nach Art der Tätigkeit sowie Ausbildung, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Hilfsperson zu beurteilen.

 

Wenn Personen im Rahmen von freien Gewerben (Tierenergetik, Tiermassage) Tätigkeiten an Tieren anbieten, so geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass diese Personen Tierbesitzerinnen/Tierbesitzer, welche ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, bereits beim Verdacht einer Erkrankung der ihnen vorgestellten Tiere an Tierärztinnen/Tierärzte verweisen. In der Folge können diese Personen dann nach tierärztlicher Untersuchung und Therapieanordnung aber zur Mithilfe herangezogen werden.” 

Erlass BMG vom 07 03 2014.pdf
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Ihr Engagement ist gefragt!

Bitte helfen Sie mit, dass Österreichs Tierphysiotherapeuten ihre wichtige Tätigkeit auch weiterhin ausüben dürfen!!!



 

Handeln Sie bitte - im Interesse Ihres Tieres!!!

 

Liebe Besucher dieser Website, liebe Interessenten, liebe Hunde- und Katzenbesitzer!

 

Leider bin ich aufgrund der Ereignisse in den letzten Monaten gezwungen, meine Tätigkeit ruhen zu lassen.

Bisher wurden in Österreich Tierphysiotherapeuten geduldet, weil sie wertvolle Arbeit leisten.

Die Österr. Tierärztekammer (ÖTK) hat im Herbst 2013 begonnen, einige meiner Kollegen zu klagen, weil sie ihre Tätigkeit als qualifizierte Physiotherapeuten zur Unterstützung der tierärztlichen Arbeit ausübten. Die Auslegung eines nicht zeitgemäßen Gesetzes berechtigt dazu.

 

Wenn Sie - als Besitzer eines Hundes, einer Katze oder auch eines Pferdes - diese Vorgehensweise nicht richtig finden, dann haben Sie die Möglichkeit, zu handeln.

 

Der Tierphysiotherapeuten Verein Österreich - TPVÖ - engagiert sich, um in Österreich eine gesetzliche Regelung zu erreichen, die qualifizierten Tierphysiotherapeuten ermöglicht,  wieder ihrer so wichtigen Arbeit zum Wohle unserer Vierbeiner - legal - nachgehen zu dürfen.

 

Ich ersuche Sie daher, die online-Petition des TPVÖ zu unterzeichnen, in der es um die Anerkennung der Tierphysiotherapeuten in Österreich geht - sowie auch um die Qualitätssicherung der Ausbildung jener Physiotherapeuten, denen Sie das Wohl Ihres Tieres anvertrauen.

  

zur online-Petition: ttps://secure.avaaz.org/de/petition/An_die_oesterreichische_Regierung_Anerkennung_der_Tierphysiotherapeuten/?tQAVSab

 

Alle relevanten Informationen erhalten Sie unter: www.tpvoe.at

 

Ich danke Ihnen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

 

Angelika Trinkel, Feber 2014

 

PHYSIOTRAINING

FÜR HUNDE & KATZEN

Angelika Trinkel

Tiermasseurin & Bewegungstrainerin

Am Spitz 1, 2620 Neunkirchen

Hausbesuche möglich

Telefon:   0699-14083845

E-mail:   praxis@kleintier-physiotherapie.at

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!

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